Elternmitwirkung

Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten jeder Klasse im Rahmen eines Elternabends die/den Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in der Klassenpflegschaft. Die Wahl findet innerhalb der ersten vier Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.

Wenn es um Angelegenheiten geht, die die einzelne Klasse betreffen, sind alle Eltern dieser Klasse im Rahmen der Klassenpflegschaft beteiligt, z.B. bei der Beratung der Unterrichtsinhalte, bei Problemen mit den Hausaufgaben, bei der Einführung von Lernmitteln und der Planung von Klassenveranstaltungen (Fahrten, Weihnachtsfeiern, Klassenfesten, etc.)

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und deren Verteter/innen bilden die Schulpflegschaft. Diese vertritt die Interessen aller Eltern in der Schule. Den Vorsitz hat der/die Schulpflegschaftsvorsitzende. Die Schulpflegschaft wählt auch die Elternvertreter/innen für die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz ist das zentrale Beschlussorgan der Schule mit weit reichender Entscheidungsbefugnis für grundsätzliche Fragen, die die ganze Schule betreffen (Welche Schulbücher sollen angeschafft werden? Wofür soll das Geld verwendet werden, das die Schule vom Schulträger bekommt? etc.). Die Schulkonferenz der Grundschule besteht zur Hälfte aus Vertretern der Eltern (von beiden Standorten), zur anderen Hälfte aus Vertretern der Lehrer/innen (ebenfalls von beiden Standorten). Den Vorsitz dieses Gremiums hat der/die Schulleiter/in. Er/Sie ist nicht stimmberechtigt, hat aber das Entscheidungsrecht bei Abstimmungen mit Stimmengleichheit. Eingeladen wird auch die Leiterin der OGGS, die mit beratender Stimme teilnimmt.

Kommentare sind geschlossen.