Elternmitwirkung

Die Eltern haben an unserer Schule vielfältige Möglichkeiten, sich in das Schulleben mit einzubringen. Dazu zählt zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme an den Klassenpflegschaftssitzungen (Elternabenden) und Elternsprechtagen, aber auch die Bereitschaft zur aktiven Unterstützung z.B. bei Schulfesten oder sportlichen Veranstaltungen etc. Es ist Ihnen aber auch möglich bzw. rechtlich zugesichert, bei der grundsätzlichen Gestaltung der Rahmenbedingungen mitzuwirken. Daraus entstehen aber auch einige Pflichten, die Sie im unteren Teil der Seite und auf dem Bildungsportal NRW nachlesen können.

Die offiziellen Gremien in denen Eltern am Schulleben mitwirken können sind die Klassenpflegschaft, Schulpflegschaft und die Schulkonferenz.

Klassenpflegschaft:

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern einer Klasse. Aus diesem Kreis wird ein/e Vorsitzende/r und seine/ ihre Stellvertretung gewählt.

Schulpflegschaft:

Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretungen zusammen.

Schulpflegschaftsvorsitzende sind in diesem Jahr: Frau Danzeglocke und Frau Roski

Rechte und Pflichten im Bereich Elternmitwirkung:

 

Klassenpflegschaftsvorsitzende/r

Einberufen von Klassenpflegschaftssitzungen (zur ersten des Schuljahres lädt in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein, daher zur 2. Sitzung zu Beginn des 2. Schulhalbjahres).

Einladung zum Elternstammtisch und Organisation dieser Abende (Terminabsprache mit Klassenlehrer/in und Reservierung eines Raumes zum Beispiel in einer Gaststätte).

Mitglied in der Schulpflegschaft und Teilnahme an den Schulpflegschaftssitzungen.

Wählbar für die Schulkonferenz als einer von insgesamt sechs Elternvertretern (sowie auch sechs Verhinderungsvertreter für die Mitglieder der Schulkonferenz) aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern (Wahl findet in der ersten Schulpflegschaftssitzung des Schuljahres statt).

Regelmäßige Gespräche und Austausch mit Klassenlehrer/in.

Informationen und Aufrufe zur Mitarbeit zum Beispiel vor Schulfesten oder Sportfesten an die Eltern der Klasse weitergeben

Schulpflegschaftsvorsitzende/r

Einberufen von Schulpflegschaftssitzungen, zur ersten des Schuljahres wird vom Schulleiter eingeladen (mindestens 2 pro Schuljahr).

Mitglied der Schulkonferenz

Mitglied des Vorstandes des Schulvereins; somit Teilnahme an den Vorstandssitzungen und der Jahreshauptversammlung.

Gegebenenfalls Informationen und Bitten um Mithilfe an die Klassenpflegschaften weitergeben.

ggf. Teilnahme am Bürgerempfang der Bezirksvertretung Lüttringhausen und anderer Veranstaltungen zu denen die/der Vorsitzende der Schulpflegschaft eingeladen wird.

Darüber hinaus ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schulleiterinnen, Lehrkräften, dem Vorstand des Schulvereins und allen Elternvertretern an der Schule eine schöne Tradition.

(u.a. Marion Hinsche)

Wer sich genau informieren möchte kann hier weiter lesen:

2022-08-01 – Allgemeine Information Schulmitwirkung

Schulmitwirkung/ Bildungsportal NRW

(Silke Brück)

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